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Informationen zur Ausfallgarantie

Diese Information richtet sich einzig an Kundinnen und Kunden, die die TWINT Prepaid App nutzen. Nutzerinnen und Nutzer anderer TWINT Apps sind hiervon nicht betroffen.

Die Guthaben, welche Kundinnen und Kunden in der TWINT Prepaid App führen, sind im Rahmen des gesetzlich Erforderlichen durch Ausfallgarantien von führenden Schweizer Banken* abgesichert. Im Falle einer Insolvenz der TWINT AG können betroffene Kundinnen und Kunden ihren Verlustbetrag von den garantiestellenden Banken einfordern. Die Koordination wird durch Werder Viganò AG, eine von TWINT AG beauftragte Anwaltskanzlei, sichergestellt.

Im Insolvenzfall stellt die beauftragte Anwaltskanzlei den betroffenen Kundinnen und Kunden auf www.werdervigano.ch ein Formular zur Verfügung. Damit können sie die offene Forderung aus dem Prepaid-Guthaben gegenüber TWINT AG anmelden. Zusätzlich ist eine beglaubigte Kopie eines gültigen Identitätsausweises erforderlich.

Nach der Prüfung leitet die beauftragte Anwaltskanzlei die Forderungsanmeldung an eine der garantierenden Banken weiter. Diese veranlasst die Auszahlung der offenen Forderung direkt an die betroffenen Kundinnen und Kunden. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Ausfallgarantien.

*Die Ausfallgarantie wird durch folgende Banken geleistet: Banque Cantonale Vaudoise, Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen, UBS Switzerland AG.

Letztes Update: 20. Juli 2026