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Informationen zur Ausfallgarantie

Diese Information richtet sich einzig an Inhaberinnen und Inhaber, welche nicht eingelöste Guthabencodes (TWINT Voucher) von Verkaufsstellen der Coop Genossenschaft (inkl. Tochtergesellschaften) und der Schweizerischen Post AG besitzen.

Die Guthaben, die den Voucher-Inhaberinnen und -Inhabern zustehen, sind im Rahmen des gesetzlich Erforderlichen durch eine Ausfallgarantie der Banque Cantonale Vaudoise abgesichert. Im Falle einer Insolvenz der TWINT AG können betroffene Voucher-Inhaberinnen und –Inhaber ihren Verlustbetrag von der Banque Cantonale Vaudoise einfordern.

Die Koordination wird durch Werder Viganò AG, eine von TWINT AG beauftragte Anwaltskanzlei, sichergestellt. Im Insolvenzfall stellt die beauftragte Anwaltskanzlei den betroffenen Voucher-Inhaberinnen und -Inhabern auf www.werdervigano.ch ein Formular zur Verfügung. Damit können sie die offene Forderung aus anspruchsberechtigten, nicht eingelösten TWINT Vouchern gegenüber TWINT AG anmelden. Zusätzlich ist eine beglaubigte Kopie eines gültigen Identitätsausweises erforderlich.

Nach der Prüfung leitet die beauftragte Anwaltskanzlei die Forderungsanmeldung an die Banque Cantonale Vaudoise weiter. Diese veranlasst die Auszahlung der offenen Forderung direkt an die betroffenen Voucher-Inhaberinnen und -Inhaber. Es gelten die Bedingungen der Ausfallgarantie der Banque Cantonale Vaudoise.

 

Letztes Update: 20. Juli 2026