Nutzungsbedingungen für Guthabencodes (Voucher)

Version 1.0 / Juni 2024

1. Allgemeines

TWINT AG (nachfolgend «TWINT AG») ist eine Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich.

TWINT AG betreibt ein Zahlungssystem (nachfolgend «TWINT Zahlungssystem»), welches mit mobilen Zahlungsapplikationen genutzt
wird. TWINT AG und herausgebende Banken (nachfolgend zusammengefasst «Issuer» genannt) bieten unter Verwendung der Marke TWINT eigene Zahlungsapplikationen an (nachfolgend «TWINT
App»).

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen für Guthabencodes (nachfolgend «Voucher») (nachfolgend «Nutzungsbedingungen») regeln den Erwerb und die Einlösung von Vouchern und gelten für jede Person, welche Voucher erwirbt oder einlöst (nachfolgend «Nutzerin»).

Diese Nutzungsbedingungen gelten mit dem Kauf bzw. dem Erhalt des Vouchers durch die Nutzerin bzw. mit der Einlösung des Vouchers durch die Nutzerin als akzeptiert.

2. Voucher

TWINT AG gibt unter anderem physische und digitale Voucher aus, welche an verschiedenen von Dritten betriebenen Verkaufsstellen erworben werden können.

Ein Voucher verfügt über einen bestimmten Nennwert. Der Nennwert bezieht sich immer auf Schweizer Franken (CHF).

3. Einlösung

Ein Voucher kann durch die Nutzerin ausschliesslich mittels Eingabe des aufgedruckten Codes in eine TWINT App oder Scannen des aufgedruckten QR-Codes mit einer TWINT App eingelöst werden.

Mit der Einlösung wird ein Geldbetrag im Umfang des Nennwerts des Vouchers dem mit der verwendeten TWINT App verknüpften Bankkonto gutgeschrieben (im Fall der von TWINT AG herausgegebenen TWINT App dem Prepaid-Konto).

Der Voucher kann lediglich einmalig und ausschliesslich im vollen Umfang des Nennwerts eingelöst werden. Eine Aufteilung auf mehrere Teilbeträge ist nicht möglich.

Die Einlösung von Vouchern in der TWINT App kann aufgrund von Limiten hinsichtlich der Höhe des Nennwerts, der Anzahl Einlösungen oder des gesamten Einlösungsbetrags für einen Zeitraum oder weiteren Parametern beschränkt sein. Limiten werden vom jeweiligen Issuer gesetzt. TWINT AG übernimmt keine Haftung für Voucher, welche aufgrund solcher Beschränkungen nicht eingelöst werden können.

4. Beschränkungen

Es ist weder eine Barauszahlung des Nennwerts noch die Rückgabe des Vouchers noch ein Umtausch in andere Voucher möglich. Es erfolgt keine Verzinsung des Nennwerts.

Sollte der Voucher nicht unmittelbar nach dem Erwerb eingelöst werden, obliegt der Nutzerin die sorgfältige Aufbewahrung des Vouchers zur Sicherstellung der Lesbarkeit der Voucherangaben (QR-Code, Nummerncode). TWINT AG übernimmt keine Haftung für Voucher, welche aufgrund von nicht lesbaren Voucherangaben nicht eingelöst werden können.

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eines Vouchers übernimmt TWINT AG keine Haftung und ersetzt solche Voucher nicht. TWINT AG behält sich vor, die Einlösung von Vouchern aus wichtigen Gründen befristet oder dauerhaft auszusetzen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere technische Gründe oder Betrugsbekämpfung oder Verstösse gegen Nutzungsbedingungen.

5. Änderung der Nutzungsbedingungen

TWINT AG kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Änderungen werden durch Publikation auf www.twint.ch bekannt gegeben und treten mit der Publikation in Kraft.