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Wieso weicht der Auszahlungsbetrag von meinen Tagesumsätzen ab?

Beachte diese Punkte, wenn du deine Tagesumsätze aus deiner Buchhaltung mit dem Auszahlungsbetrag von TWINT abgleichst:

  • Deine Umsätze werden abzüglich Transaktionsgebühren ausbezahlt. Die Gebühren findest du in den Abrechnungen der TWINT Business Portal App  und im TWINT Händler-Portal.
  • Solltest du in einer Abrechnungsperiode einen negativen Umsatz gemacht haben, weil du mehr rückerstattet als eingenommen hast, wird dieser in den nächsten Abrechnungsperioden von deinen Umsätzen abgezogen. Beispiel bei täglicher Abrechnung (einfachheitshalber ohne Transaktionsgebühren):
    • Montag: Du hast keine Verkäufe, nimmst aber Rückerstattungen für vergangene Käufe im Wert von CHF 200 vor. Darum hast du einen Minussaldo von CHF 200. Du erhältst für den Montag keine Auszahlungen.
    • Dienstag: Du hast Verkäufe im Wert von CHF 175 und keine Rückerstattungen. Dadurch verringert sich dein Minussaldo von CHF 200 auf CHF 25. Du erhältst für den Dienstag keine Auszahlungen.
    • Mittwoch: Du hast Verkäufe im Wert von CHF 100 und keine Rückerstattungen. Dadurch hebt sich dein Minussaldo auf und du hast ein Guthaben von CHF 75 (-25 + 100), das dir mit der Abrechnung vom Mittwoch ausbezahlt (und, sofern keine Feiertage dazwischen fallen, am Freitag, also 2 Valutatage später, auf deinem Bankkonto gutgeschrieben) wird.

Wann du deine Umsätze ausbezahlt bekommst, erfährst du hier.

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