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Preis- und Leistungsverzeichnis für Zahlungsdienstleistungen
September 2024 / Version 1.1
Preise für die Abwicklung von Transaktionen
| Präsenzgeschäft | Pro Transaktion, die als Präsenzgeschäft gemäss den AGB über das TWINT Zahlungssystem abgewickelt wird, gilt für den Vertragspartner ein fixer Prozentsatz auf dem Transaktionsvolumen von: | 1.30 % | |
| Distanzgeschäft | Pro Transaktion, die als Distanzgeschäft gemäss den AGB über das TWINT Zahlungssystem abgewickelt wird, gilt für den Vertragspartner ein fixer Prozentsatz auf dem Transaktionsvolumen von: | 1.35 % * | |
| Zuschlag für Formularfelder | Bei der Verwendung der Funktion Formularfelder (erforderlich bei Zahlungslink und QR-Code für Postversand) gilt für den Vertragspartner pro abgewickelte Transaktion der folgende fixe Zuschlag: | CHF 0.30 |
Zuschlag für gewisse MCC- Kategorien
Für Stores des Vertragspartners, die in folgenden Branchen (Merchant Category Code, MCC) tätig sind, gelten folgende Prozentsätze als Zuschlag auf dem Transaktionsvolumen, das über das TWINT Zahlungssystem abgewickelt wird:
| Branche (Unterkategorie) | MCC | Zuschlag |
| Bars mit Entertainment, Sexindustrie, Escort-Service | 7273 | 0.10% |
| Reisebüros und Tourbetreiber | 4722 | 0.10% |
| Tabakwaren, Kiosk | 5993 | 0.10% |
| Theater, Musical, Opernhaus, Konzertticketverkauf | 7922 | 0.10% |
| Ticketverkauf für Sportanlässe | 7941 | 0.10% |
| Casinos, Lotterie, Glücksspiel (nur staatlich anerkannt) | 7995 | 0.10% |
| Geldsubstitut – Händler | 6051 | 0.10% |
*Stores des Vertragspartners, die vor dem 1. April 2024 aktiviert wurden, profitieren bis einschliesslich 31.Dezember 2024 von einer reduzierten Gebühr von 1.30% für Distanzgeschäfte (zzgl. allfälliger Zuschläge).
Weitere Gebühren
| Bearbeitung von Rückbelastungen | TWINT behält sich vor, für die Bearbeitung jeder Rückbelastung (“Chargeback”) dem Vertragspartner folgenden Betrag zu verrechnen: | CHF 30 |
| Entschädigung von zusätzlichem Aufwand | TWINT kann bei zusätzlichem Aufwand, welcher durch den Vertragspartner verursacht wurde, eine angemessene Entschädigung verrechnen von bis zu: | CHF 100/h |
Version, Sonstiges
| Version | 1.1 (vom 22. September 2024) |
| Sonstiges | Dieses Preis- und Leistungsverzeichnis ersetzt sämtliche früheren Versionen. Es bildet integralen Bestandteil des Payment-Vertrags und der dazugehörigen AGB. |