Payment-Vertrag für die Akzeptanz von TWINT

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Die vorliegende Vereinbarung regelt die von der TWINT Acquiring AG (nachfolgend “TWINT” genannt) angebotenen Zahlungsdienstleistungen und wird zwischen dem Vertragspartner und TWINT abgeschlossen. Für gewisse Zusatzdienstleistungen ist der Abschluss einer separaten Vereinbarung notwendig.

TWINT ermächtigt den Vertragspartner, TWINT im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung im Präsenz- und Distanzgeschäft als bargeldloses Zahlungsmittel zu akzeptieren, und stellt die Verarbeitung der diesbezüglich generierten Transaktionen sicher. TWINT verfügt über die hierfür notwendige Autorisation des TWINT Lizenzgebers.

Diese Vereinbarung wird durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Akzeptanz von TWINT in der jeweils aktuellen Version (nachfolgend “AGB”) ergänzt. Die AGB bilden einen integralen Bestandteil dieser Vereinbarung. Die AGB können jederzeit auf www.twint.ch eingesehen werden.

Preise, Auszahlung und Vertragsdauer

Preise, Gebühren Die Preise für die Abwicklung von Transaktionen über das TWINT Zahlungssystem sowie die weiteren Gebühren sind im jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt.
TWINT kann das und die darin aufgeführten Preise und Gebühren gemäss Ziff. 14 der AGB anpassen.
Abwicklungsfrist TWINT ist bemüht, Transaktionen innerhalb von 2 Tagen abzuwickeln.
Vergütung (Auszahlung) Abgewickelte Transaktionen werden grundsätzlich einmal wöchentlich gesammelt ausbezahlt. Der Vertragspartner kann im Händlerportal alternativ die tägliche Auszahlung beantragen.
Bankarbeitstage Die Fristen beziehen sich auf Bankarbeitstage, d.h. Samstage, Sonntage und Feiertage werden nicht gezählt und es erfolgt keine Auszahlung an diesen Tagen.
Aufschub der Auszahlung TWINT kann aufgrund einer internen Risikoprüfung die Auszahlung um bis zu 30 Tage aufschieben. Weitergehende Bestimmungen in den AGB, insbesondere im Betrugsfall, bleiben vorbehalten.
Verrechnung der Transaktionspreise und Gebühren Alle Transaktionspreise werden nach kaufmännischen Grundsätzen pro Transaktion auf den nächsten Rappen gerundet, aufsummiert und zusammen mit allfällig angefallenen Gebühren vom Auszahlungsbetrag abgezogen (Netto-Settlement).
Vertragsdauer und -kündigung Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats hin gekündigt werden.
Die ausserordentliche Kündigung gemäss den AGB bleibt vorbehalten.