Benötige ich in meinem Onlineshop zwingend ein Impressum?
Sofern du TWINT in deinem Onlineshop als Zahlungsmittel anbieten möchtest, muss auf deiner Website zwingend ein korrektes sowie vollständiges Impressum geführt werden. Für alle TWINT Nutzenden ist es unabdingbar, dass sie jederzeit erkennen können, an welcher Stelle sie Waren einkaufen und mit welcher Partei sie einen Kaufvertrag eingehen.
Damit wir deinen Account für Auszahlungen freigeben können, müssen die folgenden Anforderungen erfüllt sein:
- Das Impressum muss auf deiner Website für alle Kundinnen und Kunden klar ersichtlich sein
- Die im TWINT Händler-Portal hinterlegten Firmendaten müssen mit den Firmenangaben in deinem Impressum übereinstimmen
- Die Firmenangaben müssen vollständig sein und mindestens die folgenden Punkte enthalten:
- Vor- und Nachname bei einfachen Gesellschaften und Einzelunternehmen oder vollständiger Firmenname bei Unternehmen mit Handelsregistereintrag (inklusive Rechtsform)
- Adresse deiner Firma (eine Postfachadresse ist keine ladungsfähige Adresse und genügt darum nicht)
- E-Mail-Adresse
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