Teilnahmebedingungen
Nutzerinnen und Nutzer, die 7 Tage nach Erhalt einer entsprechenden Meldung in der TWINT App in einem Onlineshop mit TWINT bezahlen, nehmen automatisch an der nächsten Verlosung von CHF 1000 teil. Die Verlosung findet monatlich statt.
Bei der monatlichen Verlosung wird eine Gewinnerin, ein Gewinner per Zufallsprinzip bestimmt. Die Gewinnerin oder der Gewinner werden in der TWINT App über den Gewinn informiert. Die Gewinnerin oder der Gewinner haben das Recht, vom Gewinn zurückzutreten. In diesem Fall hat sich die Nutzerin oder der Nutzer an den Kundenservice der benutzten TWINT App zu wenden. Kein Kaufzwang.
Die kostenlose Teilnahme ist möglich via untenstehendem Online-Formular. Dies gilt auch für Nutzerinnen und Nutzer, die in der TWINT App nicht über das Gewinnspiel informiert wurden.
TWINT behält sich das Recht vor, wenn Betrug oder Missbrauch vermutet wird, ohne Angabe von Gründen einzelne TWINT Nutzerinnen und TWINT Nutzer von der Promotion auszuschliessen, die Promotion zu stoppen oder den Gewinn zurückzufordern. Bei Ausschluss oder Stopp der Promotion entsteht kein Anspruch auf Auszahlung oder Schadenersatz.
Im Übrigen gelten die Bedingungen der für den Bezahlvorgang benutzten TWINT App.
Die Promotion wird von der TWINT AG, Stauffacherstrasse 41, CH-8004 Zürich, veranstaltet. Die TWINT AG ist alleine für die Promotion verantwortlich.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen über 12 Jahre mit Wohnsitz in der Schweiz. Anwendbar ist Schweizer Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt.