Information zur Zusammenarbeit mit Personaldienstleistern

Kooperationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Zusammenarbeit zwischen TWINT AG und Drittparteien.

Geltungsbereich

Für sämtliche Personalvermittlungsgeschäfte zwischen TWINT AG und Drittparteien gelten die AGB der TWINT AG. Die Zusammenarbeit mit Drittparteien erfolgt nur nach vorgängiger und schriftlicher Absprache und Einverständnis seitens TWINT AG.

Voraussetzung zur Zusammenarbeit

Personaldienstleister müssen die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Der Personaldienstleister hat das von TWINT AG ausgehändigte „Agreement for Recruiting Services“ anerkannt und unterzeichnet.
  • Der Personaldienstleister verfügt über die offizielle Lizenz zur Personalvermittlung oder zum Personalverleih in der Schweiz.
Ablauf der Zusammenarbeit

Sobald die Drittpartei die AGB von TWINT AG unterzeichnet hat, können passende Dossiers elektronisch eingereicht werden. Die Zusammenarbeit erfolgt jeweils auf Erfolgsbasis.

Datenschutz

Die Drittpartei verpflichtet sich zur absoluten Diskretion. Informationen werden in jedem Fall nur mit schriftlicher Einwilligung von TWINT AG oder des Kandidaten weitergeleitet.

Haftungsbeschränkung

TWINT AG akzeptiert keine Kandidatenempfehlungen von nicht dazu aufgeforderten Drittparteien. Entsprechende Kandidatenempfehlungen werden in diesem Fall nicht berücksichtigt und es entstehen keinerlei vertragliche und finanzielle Verpflichtungen.