Muss ich meine hinterlegten Karten beim Bezahlen vorweisen?
Einige Kundenkarten, wie z.B. die Coop Supercard, müssen beim Einkauf nicht vorgezeigt werden; du profitierst nach der Hinterlegung dieser Karten in deiner TWINT App künftig automatisch von den entsprechenden Vorteilen, sofern du in den teilnehmenden Geschäften mit TWINT bezahlst.
Die meisten auf TWINT hinterlegten Kundenkarten müssen dem Händler beim Bezahlen jedoch vorgewiesen werden, damit du von den entsprechenden Vorteilen profitieren kannst. Gehe dazu wie folgt vor:
- Sobald dein Einkauf vollständig gescannt worden ist, öffne deine TWINT App und tippe unten auf «Bezahlen»
- Unter dem QR-Code Scanner siehst du nun deine hinterlegten Kundenkarten
- Tippe auf die gewünschte Kundenkarte, wodurch dir der Barcode dieser Karte angezeigt wird
- Zeige diesen Barcode nun dem Kassenpersonal oder scanne ihn beim Self-Checkout selbst ab
- Schliesse nun den Barcode wieder und scanne den QR-Code, um den Betrag wie gewohnt mit TWINT zu bezahlen
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